Es ist längst bekannt, dass auch Gewinne aus Krypto-Investments versteuert werden müssen, je nach Haltefrist und anderen Umständen. Bisher allerdings, existiert zumindest in der Theorie noch die Möglichkeit, diverse Gewinne am Fiskus vorbeizuschleusen. Natürlich ist der Bundesregierung dieser Aspekt ein Dorn im Auge. Gerade das Pseudonym hinter den Transaktionen vieler digitaler Währungen sorgt nach wie vor für „Probleme“ der Behörden bei der Nachverfolgung. Nun wird die Bundesregierung offiziell die EU-Richtlinie DAC8 auch hierzulande umsetzen. Kommt jetzt die vollständige Krypto-Überwachung?
Wichtige Aspekte der europäischen Richtlinie DAC8
Die EU-Richtlinie DAC8 ist eine Erweiterung der bestehenden EU-Vorschriften zur administrativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Steuern. Ziel von DAC8 ist es, den Informationsaustausch zu verbessern, um die Steuertransparenz zu erhöhen sowie Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen und die Einhaltung von Steuerpflichten zu fördern.
Kernpunkte der DAC8 sind unter anderem:
- Einführung von neuen Berichtspflichten für Plattformbetreiber, die Aktivitäten von Nutzern auf Online-Plattformen überwachen müssen.
- Plattformen müssen Daten über Käufe, Verkäufe und andere wirtschaftliche Aktivitäten ihrer Nutzer sammeln und an die Steuerbehörden melden.
- Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten um diese neuen Daten.
DAC8 ergänzt frühere DAC-Richtlinien und richtet sich besonders auf digitale Geschäftsmodelle. Ganz besonders auch auf Krypto-Plattformen, die in der herkömmlichen Steuerüberwachung schwer erfassbar waren. Die Richtlinie trägt dazu bei, dass steuerpflichtige Personen und Unternehmen ihre Einnahmen auf Krypto-Marktplätzen korrekt melden und versteuern, wodurch Steuertransparenz und Steuergerechtigkeit verbessert werden. Sämtliche Betreiber wie Broker, Börsen und Wallet-Anbieter werden in die Verpflichtung genommen.
Diese Daten werden künftig erfasst
Ab dem 01.01.2026 sind Krypto-Börsen mit deutschen Kunden hierzulande verpflichtet, so einige sensible Daten an die Steuerbehörden zu melden, wie etwa:
- persönliche Daten der Nutzer wie vollständiger Name und Anschrift (KYC-Daten)
- Informationen über Transaktionen wie Käufe und Verkäufe
- Stand des Vermögens auf den jeweiligen Konten
- Wallet-Adressen und Kontonummern
Nutzer sollten sämtliche Transaktionen genau dokumentieren. Übrigens, vergangene Transaktionen aus dem Jahr 2025 und früher sind nicht betroffen. Was natürlich NICHT heißt, dass eventuelle Steuerschulden hinfällig sind. Plattformen sind nur nicht verpflichtet, Transaktionen und Aktivitäten vor 2026 an die Behörden zu melden. Zumindest theoretisch. Im Verdachtsfall besteht immer noch die Möglichkeit, dass das Finanzamt ein Sammelauskunftsersuchen stellt.
Häufige Fehler und Tipps
Achtung: Kryptos sind nicht zwingend „anonymer“ Natur. Sondern eher als „Pseudonym“ zu betrachten. Warum ist das so? Sämtliche Transaktionen werden auf der Blockchain gespeichert. Diese werden zwar nicht unmittelbar mit persönlichen Daten in Zusammenhang gebracht, aber sie können zumindest in der Theorie auch zurückverfolgt werden.
Folgende Gewinne sind eventuell steuerlich relevant:
- klassische Gewinne aus Kauf und Verkauf von Kryptowährungen unterhalb der Haltefrist
- Gewinne aus dem Tausch von Kryptos
- Mining-Einnahmen
- Staking-Erträge
TIPP:
Sämtliche Transaktionen genau dokumentieren! Es existieren hierzu zahlreiche Tools und Software auf dem Markt. Gewinne grundsätzlich dem Finanzamt melden. Nur ein Steuerberater kann abschließend klären, inwiefern welche Gewinne versteuert werden. Es sind alle Kryptobörsen von der Meldepflicht ab 2026 betroffen.
Wer bisher immer korrekt gehandelt hat, ist auf der sicheren Seite. Versuche, den Fiskus zu umgehen, können strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem besteht die Gefahr von Nachzahlungen einschließlich Zinsen. Aktuell gilt bei klassischen Käufen und Verkäufen mit Gewinn immer noch die steuerfreie Haltefrist von einem Jahr. Trotzdem müssen ALLE Gewinne zumindest angegeben werden. Diese werden dann am Beispiel der Haltefrist eben nicht berücksichtigt.








